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Reisekostenerstattung

Die Auslagen und Reisekosten ggf. Übernachtungskosten zur Teilnahme an Gremiumssitzungen werden durch KEKS e.V. erstattet. Hierbei gelten folgende Regelungen:

Übernachtungskosten dürfen 85 Euro incl. Frühstück pro Person und Nacht nicht übersteigen. Bahnfahrten sind nur in der 2. Klasse abrechenbar.

Flugkosten dürfen den doppelten aktuellen Satz einer Bahnfahrt in der 2. Klasse nicht übersteigen. Die Anschrift zur Auslagenerstattung ist der Seite www.oesophagusnachuntersuchung.de zu entnehmen.